MU-Landesvorsitzender

Mittelstand fordert Moratorium bei Datenschutz-Grundverordnung – Michelbach: „Überforderung des Mittelstands verhindern“

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Angesichts zahlreicher Umsetzungsprobleme fordert der Vorsitzende der CSU-Mittelstands-Union, Dr. h.c. Hans Michelbach, ein vorläufiges Moratorium der europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO). „Datenschutz darf nicht dazu führen, dass kleine und mittlere Betriebe oder ehrenamtlich geführte Vereine in einem gigantischen und noch dazu teuren Bürokratiewust versinken. Die gesetzliche Regelung zur Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung muss deshalb dringend praxisorientiert nachgebessert werden. Bis dies geschieht, muss der Vollzug der DS-GVO ausgesetzt werden, um unsinnige Belastungen zu vermeiden“, mahnte Michelbach am Freitag in München. Michelbach, der auch stellvertretender Vorsitzender der CSU-Landesgruppe im Bundestag ist, verlangte vor allem die Anforderungen für kleine und mittlere Betriebe, Freiberufler, Vereine und Organisationen mit hauptsächlich ehrenamtlich Engagierten abzusenken.

Ein Datenschutzbeauftragter soll deshalb erst ab 50 Mitarbeitern verpflichtend sein. Sanktionen sollen erst bei wiederholtenVerstößen verhängt werden. „Auch bei der Anwendung des Sanktionskatalogs für Datenschutzverstöße muss das Prinzip der Verhältnismäßigkeit gelten“, betonte Michelbach. „Bevor die vorgesehenen Strafen von bis zu 20 Millionen Euro oder bis zu vier Prozent des Umsatzes eines Unternehmens bei Verstößen verhängt werden, müssen zunächst Verwarnungen ausgesprochen werden. Außerdem muss sichergestellt werden, dass die DS-GVO nicht zu einem Selbstbedienungsladen der Abmahnindustrie wird.“

Michelbach verwies auch auf die Änderungen in Österreich und den Nicht-Vollzug in anderen EU-Ländern. „Was in Österreich möglich ist, sollte auch in Deutschland möglich sein“, unterstrich er.