MU-Landesvorsitzender

Michelbach: Verfassungsrechtliche Bedenken beim Soli-Abbau ernst nehmen

Ganzheitliches Soli-Abbaugesetz verlangt

Berlin – Der Finanzobmann der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans Michelbach, mahnt vor dem Hintergrund verfassungsrechtlicher Bedenken gegen die Koalitionsvereinbarung zum Abbau des Solidaritätszuschlags eine rechtlich saubere Lösung. „Die Zweifel an der Verfassungskonformität müssen ernstgenommen werden. Der Soli-Abbau ist nach der Rechtslage geboten. Sein Abbau muss selbstverständlich verfassungsrechtlich konkret gestaltet werden“, sagte CSU-Finanzexperte am Montag in Berlin. Er reagierte damit auf ein Gutachten des Heidelberger Rechtswissenschaftlers Prof. Hanno Kube, das von der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) vorgestellt wurde.

Das Gutachten unterstütze die Bedenken der CSU gegen die von der SPD verlangte willkürliche Ausgrenzung von Steuerzahlern jenseits einer bestimmten Einkommensgrenze bei der Entlastung samt Freigrenze, erläuterte Michelbach, der auch stellvertretender CSU-Landesgruppenvorsitzender ist. Er forderte zugleich mit dem vereinbarten Ende des Soli für 90 Prozent der Steuerzahler im Jahr 2021 „auch den oder die weiteren Schritte bis zum vollständigen Abbau des Soli“ festzulegen. „Wir brauchen ein ganzheitliches Soli-Abschaffungsgesetz, das sich auch auf den Solidaritätszuschlag zur Körperschaftssteuer erstreckt“, betonte Michelbach.

 „Steuerzahler und Unternehmen brauchen Planungssicherheit. Dazu gehört auch eine klare Ausstiegsperspektive beim Soli. Wenn es nicht gelingt, den Weg zur vollständigen Abschaffung festzuschreiben, droht der Soli zu einer dauerhaften Steuererhöhung zu werden“, fügte der CSU-Politiker hinzu.

 „Das wäre ein Anschlag auf die Leistungsbereitschaft der arbeitenden Menschen im Land und eine Gefahr für die Konkurrenzfähigkeit der Unternehmen in einem Umfeld, das international von einer Senkung der Steuer- und Abgabenlast von Unternehmen gekennzeichnet ist. Und es wäre ein Beitrag zur Politikverdrossenheit“, warnte Michelbach.