MU-Landesvorsitzender

Michelbach: Grundsteuerreform darf nicht zu höheren Belastungen führen: Enge Abstimmung mit Kommunen erforderlich

Dr. h.c. Hans Michelbach - CDU/CSU-Obmann im Bundestagfinanzausschuss und Vorsitzender der CSU Mittelstands-Union.

Berlin – Der CDU/CSU-Obmann im Bundestagfinanzausschuss und Vorsitzende der CSU Mittelstands-Union, Dr. h.c. Hans Michelbach, fordert eine trotz des eng gesetzten Zeitrahmens umsichtige Umsetzung der vom Bundesverfassungsgericht geforderten Neuregelung der Grundsteuer. „Die Grundsteuerreform darf nicht zu höheren Belastungen für Mieter, Hauseigentümer und Wirtschaft führen“, betonte Michelbach am Dienstag in Berlin. „Höhere Lasten wären in einer Zeit, in der über steigende Mieten vor allem in Ballungsgebieten gestritten wird, das genaue Gegenteil dessen, was nötig ist. Es wird deshalb auch darauf ankommen, dass die Kommunen bei der Festlegung der reformierten Grundsteuer maßvoll und verantwortungsgerecht handeln.“ Michelbach sprach sich in diesem Zusammenhang für eine Grundsteuerreform in enger Abstimmung mit den Kommunen aus.

Der Finanzobmann der Unionsfraktion wandte sich zugleich gegen Forderungen nach Einführung einer erhöhten Grundsteuer C für bebaubare Brachflächen. „Eine Grundsteuer C wird nicht zu mehr Grundstücken für den Wohnungsbau und zur schnelleren Errichtung von Wohnungen führen. Sie ist Ausdruck einer reinen Abkassiermentalität.“

„Wer den Bauten von Wohnungen verstärken will, muss mehr Mittel für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen und über die Einführung einer degressiven Abschreibung zusätzliches privates Kapital für den Wohnungsbau mobilisieren. Beides ist im Koalitionsvertrag vorgesehen“, fügte Michelbach hinzu.