MU-Landesvorsitzender

Ab 2019 mehr Netto vom Brutto – Bundestag entlastet Bürger und Familien – Stopp der kalten Progression

Berlin – Den Steuerzahlern wird ab nächstem Jahr spürbar mehr Geld im Portemonnaie bleiben. Der Bundestag beschloss am Donnerstag in Berlin Steuerentlastungen und Kindergelderhöhungen, die sich in den nächsten vier Jahren auf mehr als 35 Milliarden Euro summieren. „Das Familienentlastungsgesetz ist ein großer Wurf. Es sorgt für Planungssicherheit in den nächsten zwei Jahren. Es eröffnet gerade Familien zusätzliche finanzielle Spielräume. Und es bringt mehr Netto vom Brutto für alle“, sagte der Finanzobmann der Unionsfraktion und stellvertretende CSU-Landesgruppenvorsitzende, Hans Michelbach, in der Plenardebatte. Das Gesetz sei damit ein „Beitrag zur Steuer- und Leistungsgerechtigkeit“.   

Mit den Entlastungen gehe die Koalition deutlich über das hinaus, was verfassungsrechtlich erforderlich sei, erläuterte Michelbach. Weit mehr als die Hälfte der Entlastung erfolge, ohne dass ein verfassungsrechtlicher Zwang bestehe. Das gelte etwa für die kalte Progression. Hier werde der obere Eckwert der Steuerkurve an die erwartete Inflationsrate angepasst. „Leistung muss sich lohnen“, unterstrich der Finanzpolitiker. Diese Maxime müsse auch für andere Bereiche des Steuerrechts gelten.   

Michelbach sprach sich in diesem Zusammenhang auch für eine ganzheitliche Abschaffung des Solidaritätszuschlags sowie eine Abflachung der Steuerkurve zur stärkeren Entlastung mittlerer Einkommen aus. „Wir müssen die Spielräume auf der Einnahmenseite nutzen, um die Menschen stärker am Wohlstand zu beteiligen“,  hob er hervor.  

Die Steuerentlastung beträgt nach voller Entfaltung der Gesetzeswirkung im Jahr 2020 bei einem durchschnittlichen jährlichen Brutto-Arbeitseinkommen von 45.000 Euro bei Singles 207 Euro oder 0,46 Prozent des Bruttoeinkommens, bei Ehepaaren 241 Euro oder 0,53 Prozent des Bruttoeinkommens und bei einem Ehepaar mit zwei Kindern 470 Euro oder 1,04 Prozent des Bruttoeinkommens. 

Durch das Gesetz steigt der steuerliche Grundfreibetrag ab Januar 2019 von bisher 9.000 Euro auf 9.168 Euro und ab Januar 2020 auf 9.408 Euro. Der obere Eckwert der Steuerkurve wird zum Ausgleich der kalten Progression ab 2019 von jetzt 54.950 Euro auf 55.961 zu versteuerndes Jahreseinkommen und ab 2020 auf 57.052 Euro zu versteuerndes Jahreseinkommen angehoben. Für Verheiratete gelten jeweils die doppelten Freibeträge. 

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird ab Januar 2019 von 7.428 Euro auf 7.620 Euro und ab Januar 2020 dann auf 7.812 Euro pro Kind angehoben. Das Kindergeld soll zum 1. Juli 2019 um zehn Euro monatlich pro Kind steigen. Es beträgt dann für das erste und das zweite Kind jeweils 204 Euro monatlich, für das dritte Kind 210 Euro und für jedes weitere Kind jeweils 235 Euro. +++