Artikel vom 08.09.2022
Positionspapier
Positionspapier "Schwangerschaftsabruch"
Schutzgedanke muss im Mittelpunkt stehen!
Frauen-Union Bayern warnt vor Bagatellisierung von Schwangerschaftsabbrüchen
Der Schutz der Frauen und des ungeborenen Lebens steht für die Frauen-Union Bayern im Mittelpunkt, wenn es um das sensible Thema Schwangerschaftsabbrüche geht.
Entsprechend den Plänen der Ampel-Koalition in Berlin wird demnächst eine Kommission eingesetzt, die sich mit reproduktiven Rechten in Deutschland beschäftigen und unter anderem den Blick auf die Paragrafen 218 ff. im Strafgesetzbuch richten soll.
Eine der kompliziertesten und komplexesten Rechtsfragen in Deutschland – Schwangerschaftsabbrüche – ist im zusammenhängenden Gesamtkonzept der Paragrafen 218 ff. StGB geregelt. Im Juni 2022 wurde bereits der § 219 a (Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche) gestrichen und damit das Tor für die Herausnahme von Schwangerschaftsabbrüchen aus dem Strafgesetzbuch weit geöffnet.
Diese Entwicklungen beobachtet die Frauen-Union mit großer Sorge und setzt sich deshalb intensiv in ihrer politischen Arbeit auf allen Ebenen – vom Bundestag, dem Landtag bis hin zu den kommunalen Gremien – mit der schwierigen Abwägung zwischen dem Lebensrecht des Kindes und dem Selbstbestimmungsrecht der Frauen auseinander.
Die Frauen-Union Bayern fordert die Bundesregierung dazu auf, eine ergebnisoffene Diskussion in der geplanten Kommission zuzulassen und eine ideologisch aufgeladene Bagatellisierung von Schwangerschaftsabbrüchen und Verharmlosung zu unterlassen.
Weiterhin sollte die Kommission Empfehlungen erarbeiten, wie Ärztinnen und Ärzte, aber auch Frauen, die Schwangerschaftsabbrüche vornehmen lassen, gezielter vor Belästigungen zu schützen sind. Der Schutz vor Anfeindungen muss stärker in den Blick genommen werden.
Für die Frauen-Union Bayern ist es von allergrößter Bedeutung, dass Frauen in dieser emotionalen Ausnahmesituation nicht allein gelassen werden. Einen Schwangerschaftsabbruch in den ersten zwölf Wochen einer Schwangerschaft ohne eine verpflichtende Beratung zu ermöglichen ist für uns nicht akzeptabel. Frauen benötigen in dieser schwierigen Situation dringend Unterstützung. Eine neutrale, den Bedürfnissen der Frauen entsprechende Beratung ist unerlässlich. An den staatlich anerkannten, hochqualifizierten Beratungsstellen erhalten Schwangere alle notwendigen Informationen und Hilfestellungen. Anstatt die Beratung in Frage zu stellen, sollte geprüft werden, wie diese zukünftig weiter gestärkt werden kann.
In den Augen der Frauen-Union bestand auch vor Abschaffung des § 219 a StGB kein Informationsdefizit für Frauen. Abbrüche können in öffentlichen Kliniken und Arztpraxen vorgenommen werden. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt eine Liste, auf der sich die Einrichtungen freiwillig eintragen lassen können.
Uns ist wichtig, dass die Aufklärung junger Menschen frühzeitig beginnt und zielgerichtet gefördert wird, um Bewusstsein für dieses sensible Thema zu schaffen und zu schärfen.
Zusammenfassend ist festzustellen:
- Das Selbstbestimmungsrecht der Frauen und der Schutz des ungeborenen Lebens müssen im Fokus der Debatte stehen.
- Schwangerschaftsabbrüche dürfen nicht bagatellisiert und verharmlost werden.
- Schwangere brauchen soziale Unterstützung, Rückhalt und qualifizierte Beratung.
- Der Schutz vor Anfeindungen muss stärker in den Blick genommen werden.