Artikel vom 04.03.2021
Presseerklärung von Marlene Mortler MdEP
Das neue EU-Tiergesundheitsrecht
„Noch zu viele Fragen offen“
Brüssel, 04.März 2021. Am gestrigen Donnerstag hat der Agrarausschuss des europäischen Parlaments über den Anwendungszeitpunkt des neuen EU-Tiergesundheitsrechts debattiert. Dazu eingeladen waren auch Kommissionsvertreter der Generaldirektion Gesundheit und Lebensmittelsicherheit. Hierzu erklärt die Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europäischen Parlament, Marlene Mortler:
„Vor dem Hintergrund der aktuell grassierenden Afrikanischen Schweinepest oder des Herpesausbruchs bei Sportpferden in Spanien ist eine EU-Verordnung zur Prävention und Bekämpfung von Tierseuchen essentiell wichtig. Damit diese aber wirksam umgesetzt werden kann, brauchen wir Rechtsklarheit. Diese ist derzeit jedoch noch nicht in allen Bereichen gegeben. Behörden, Tierärzte und unsere Landwirte stehen vor vielen offenen Fragen. Sie sind verunsichert über die Auswirkungen des neuen Tiergesundheitsrechts. Als Politik dürfen wir die Betroffenen jetzt nicht im Regen stehen lassen. Erst wenn wir alle neuen Gesetze und Verordnungen an die neuen Vorschriften angepasst haben, darf das neue EU-Tiergesundheitsrecht in Kraft treten. Bis dahin plädiere ich für eine Verschiebung der derzeit ab 21. April 2021 geplanten Anwendung.“