Landesvorstand AG ELF:

Verabschiedung Wolfspapier

Positionspapier Wolf – Balanceakt zwischen Schutz des Menschen und der Tiere und dem Artenschutz

Seit einigen Jahren ist der Wolf in Deutschland auf dem Vormarsch. So haben sich längst stabile Bestände von territorialen Einzeltieren, von Paaren und von Rudeln gebildet. Die jährliche Zuwachsrate der Wolfspopulationen beträgt 30%. Durch die stetig wachsende Anzahl an Wölfen steigen auch die Angriffe und Risse von Nutztieren immer weiter an. Im Monitoringjahr 2019/20 wurden deutschlandweit 4.000 durch den Wolf getötete Nutztiere amtlich bestätigt. Auch bei uns in Bayern, vor allem im Alpenraum stellen die steigenden Wolfszahlen ein großes Problem dar. Die Weidetierhaltung ist durch Wolfsrisse stark bedroht. Die Weidewirtschaft dient dem Klimaschutz, dem Schutz vor Naturgewalten, sowie dem Erhalt der Artenvielfalt und darf nicht gefährdet werden. Sie ist ein unverzichtbarer Teil unserer bayerischen, traditionellen Kulturlandschaft und Lebensgrundlage für viele Landwirte. Aufwändige Präventionsmaßnahmen, wie der Aufbau von Schutzzäunen, haben sich vielerorts als zu wenig wirksam für den Schutz der Tiere erwiesen. Andernorts sind sie schlichtweg technisch und finanziell nicht umsetzbar. Immer mehr Landwirte stehen vor der Frage, die Alpwirtschaft und die Freilandhaltung ganz einzustellen oder die Weidezeit deutlich zu verkürzen! Dadurch kommen ökologische, ökonomische und soziale Belange aus dem Gleichgewicht. Deshalb wollen und müssen wir dem Schutz von Wolf, Weidetier, sowie den Bedürfnissen der Menschen gleichermaßen Rechnung tragen!
Wir fordern ein aktives Wolfsbestandsmanagement!

Die Herabsetzung des Schutzstatus von Wölfen ist überfällig! Der Wolf muss von Anhang 4 in Anhang 5 der FFH-Richtlinie neu eingestuft werden, so dass bei einem günstigen Erhaltungszustand des Wolfes ein effektives Wolfsbestandsmanagement erfolgen kann.
Wir fordern die Bundesregierung auf diesem Weg mitzugehen und bei der EU- Kommission einen entsprechenden Antrag zu stellen!
Es muss die sofortige Aufnahme des Art. 16 Abs. 1e der FFH- Richtlinie durch Ergänzung des §45a Bundesnaturschutzgesetz in deutsches Recht erfolgen. Dies dient dazu, die zuständigen Landesbehörden auch beim derzeit geltenden Schutzstatus des Wolfes in die Lage zu versetzen, ohne Verschlechterung des Erhaltungszustandes des Wolfes die Entnahme einer spezifizierten Anzahl von Wölfen zu erlauben. Außerdem muss eine überstaatliche Beurteilung des günstigen Erhaltungszustandes zügig erfolgen und ein maximaler Zielbestand an Wölfen definiert werden. Ein länderübergreifendes Monitoring kann hier eine gute Grundlage für schnelle Entscheidungen sein. 

Um die Risse möglichst gering zu halten, müssen Problemwölfe schnell identifiziert und ohne großen bürokratischen Aufwand entnommen werden können. Es braucht vereinfachte Möglichkeiten für eine rechtssichere Wolfsentnahme im Rahmen eines Bestandsmanagements. Bundeseinheitliche Kriterien für die Entnahme von Wölfen müssen festgelegt und der immense Aufwand bei Anträgen zur Wolfsentnahme abgesenkt werden.
Wir fordern unbürokratische Regelungen zur Wolfsentnahme!

Vor allem im bayerischen Alpenraum, aber auch im Bayerischen Wald und anderen topografisch ähnlichen Gebieten, wie der fränkischen Schweiz, kommt es immer wieder zu Schwierigkeiten, geeignete Herdenschutzmaßnahmen zu ergreifen. Dadurch ist es vielfach nicht möglich, Schutzzäune zu errichten. Diese Regionen müssen schnellstmöglich von der Weideschutzkommission definiert und ausgewiesen werden. Sollten in den nicht zumutbar zäunbaren Gebieten Weidetiere gerissen werden und ein Schaden für den Landwirt entstehen, muss dieser vollumfänglich erstattet werden.
Wir fordern eine klare Definition nicht zumutbar zäunbarer Gebiete!

Ein Nebeneinander von Wolf und Nutztieren kann nur geschehen, wenn geeignete Schutzmaßnahmen für die Weidetiere getroffen werden. Auch der Einsatz von Herdenschutzhunden ist nicht überall wirksam und praktikabel und kann nur punktuell eine Lösung sein. Ziel ist es, die Landwirte bei der Pflege und der Instandhaltung der Maßnahmen zu unterstützen und unbefristete, vollumfängliche Förderungen für den Herdenschutz bereitzustellen. Zudem müssen die Entschädigungsverfahren vereinfacht und eine Beweislastumkehr für Weidetierhalter geschaffen werden. Entscheidend ist, dass Jäger und Grundeigentümer unmittelbar potentielle Risse bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde oder der Polizei melden und die Umweltverwaltung umgehend einen entsprechenden DNA Test durchführt.
Wir fordern die vollumfängliche Förderung von Herdenschutz!

Wolfshybriden stellen durch ihren Anteil an Hundegenetik ein erhebliches Konfliktpotential dar. Sie dürfen zwar jetzt schon entnommen werden, aber das passiert nicht konsequent genug. Denn sie gefährden auch den echten, originalen Wolf (canis lupus) in seiner Art. Deshalb müssen alle DNA Analysen viel stärker den Hybridisierungsgrad in den Fokus nehmen, als bisher.