Artikel vom 19.11.2020
Presseerklärung von Marlene Mortler MdEP
Pläne gegen unlautere Handelspraktiken

„Der Kampf ,David gegen Goliath‘ muss wieder auf Augenhöhe geführt werden“
Brüssel, 19.11.2020. Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner hat gestern Gesetzespläne im Bundeskabinett vorgestellt, die Landwirte gegen unlautere Handelspraktiken besser schützen sollen. Hierzu erklärt die Agrar- und Ernährungspolitikerin der CSU im Europäischen Parlament, Marlene Mortler MdEP:
„Unsere bäuerliche Landwirtschaft ist das Herzstück Bayerns und unserer ländlichen Räume. Ich begrüße daher die Pläne unserer Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner, die Handelsrisiken fairer aufzuteilen und unsere Landwirte besser vor unlauteren Handelspraktiken zu schützen!
Ich bin zwar kein Freund von Verboten, aber hier herrscht einfach keine Waffengleichheit. Daher müssen z.B. bei Lieferbedingungen Rahmenbedingungen gesetzt werden. Es kann nicht sein, dass Käufer Bestellungen von verderblichen Lebensmitteln kurzfristig beim Lieferanten stornieren oder Lieferungen für verderbliche Lebensmittel viel später als nach 30 Tagen bezahlen. Die Ministerin geht teilweise über EU-Vorgaben hinaus, was ich sehr begrüße!
Der Kampf ‚David gegen Goliath‘ muss wieder auf Augenhöhe geführt werden. Und damit diese unfairen Handelspraktiken nicht weiter Überhand nehmen, ist dieses Gesetz überfällig. Gerade die Corona-Krise hat uns gezeigt, wie wichtig es ist, dass wir uns selbst versorgen können. Und unsere vielseitigen Bäuerinnen und Bauern sind es, die jeden Tag dafür sorgen, dass wir satt werden. Wenn nur noch Marktmacht den Markt macht, verlieren wir diese Vielfalt.“
Hintergrund
Bundeslandwirtschaftsministerin Klöckner hat dem Kabinett gestern eine Gesetzesänderung vorgelegt, um unlautere Handelspraktiken zu verbieten. Hierzu soll das Agrarmarktstrukturgesetzes neu gefasst werden. Landwirte sollen so künftig besser vor unfairer Behandlung durch große Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels geschützt werden, etwa durch das Verbot überlanger Zahlungsziele bei verderblicher Ware wie Gemüse.