Artikel vom 19.09.2023
Bericht aus der Kabinettssitzung
Massive Entschlackung von Bayerns Bürokratie
Bayerns Bürokratie soll massiv entschlackt werden. „Der Freistaat brauche mehr Freiraum und mehr Entschlusskraft und weniger einzelne Verwaltungsvorschriften. Deswegen ist unser Ziel, mindestens 10 Prozent der Verwaltungsvorschriften bis Mitte nächsten Jahres zu streichen“, sagte Ministerpräsident Markus Söder.
Um das Ziel zu erreichen, kündigte Söder eine Verschärfung der Paragrafenbremse an. Bisher gelte das Konzept: „Ein neues Gesetz kommt, ein altes geht.“ Nun werde einen Schritt weitergegangen. „Wir sagen: Ein neues kommt, zwei alte müssen weg.“ Die Zahl der Stamm-Normen sei in Bayern in der auslaufenden Wahlperiode von 899 auf 761 gesenkt worden.
Ferner betonte Söder, dass es für neue Gesetze und insbesondere auch damit verbundene Belastungen künftig eine maximale Geltungsdauer von fünf Jahren geben soll. „Das heißt, neue Gesetze gibt es künftig auf Bewährung. Sollten sie überflüssig sein, werden sie dann auslaufen“, so Söder. Bayern müsse schlanker und digitaler werden. Für die kommenden zwei Jahre werde es zudem in Bayern ein Gebühren-Moratorium geben, der Staat solle nichts mehr mit Verwaltungsauflagen verdienen.
Mit einem Modernisierungsgesetz sollen künftig auch inhaltliche Beschränkungen abgebaut werden, die Initiativen verhindern. Dies sei etwa im Baurecht, in der Landesplanung und beim Denkmalschutz notwendig. „Entrümpeln. Raus mit Vorschriften, die die Initiative behindern“, betonte Söder.
Auch das Ehrenamt brauche eine Entlastung von bürokratischen Auflagen. So sollen Vereine von behördlichen Pflichten befreit werden, wenn sie bereits erfolgreich größere Veranstaltungen organisiert haben. Auch Auflagen für den Lärmschutz sollten wesentlich großzügiger gemacht werden.
Darüber hinaus forderte Söder den Bund auf, Vorschriften und Gesetze kritisch zu hinterfragen und abzubauen. In dem Kontext solle auch das Verbandsklagerecht abgeschafft werden, welches es beispielsweise Nicht-Regierungsorganisationen erlaubt, Verbraucheransprüche vor Gericht durchzusetzen.