Krankenhäuser in Bayern

Gerlach stellt Krankenhausreform vor

Seit geraumer Zeit befindet sich die bayerische Krankenhauslandschaft in einem Prozess der Umstrukturierung. Das gilt unabhängig von der Krankenhausreform des Bundes, die ihrerseits zwangsläufig  zu weiteren Veränderungen führen wird. Zudem sind schon jetzt viele Kliniken durch immens gestiegene Betriebskosten in ernsthaften finanziellen Schwierigkeiten. Die damit verbundenen Aufgaben und Herausforderungen sind vielfältig und stehen in der Verantwortung aller Akteure. Die Aufgabenverteilung ist klar: Der Bund ist vor allem für die Regelung der Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser verantwortlich. Das Land ist für die Finanzierung der Krankenhausinvestitionen und die Krankenhausplanung zuständig. Und die Kommunen haben in Bayern die Sicherstellungspflicht für die stationäre Versorgung. Vor diesem Hintergrund kann es nur gemeinsam, kooperativ und nicht in Konfrontation gelingen, die qualitativ hochwertige und flächendeckende stationäre Versorgung in Bayern auch zukünftig weiter zu gewährleisten. Mit dem am 22. Oktober 2024 im Ministerrat vorgestellten umfangreichen Maßnahmenpaket baut die Staatsregierung als bewährter und verlässlicher Partner ihre kontinuierliche Unterstützung für die Krankenhäuser in Bayern noch weiter aus. Der 7-Punkte Plan wurde in Abstimmung mit dem Finanz- und dem Innenministerium erarbeitet und sieht klare Strukturen und Leitlinien vor:


1. Bereitstellung einer bayernweiten Datengrundlage zu den (voraussichtlichen) künftigen Leistungsangeboten der einzelnen Krankenhäuser
Den Verantwortlichen vor Ort stellen wir eine belastbare und einheitliche Datengrundlage darüber zur Verfügung, wie das in der jeweiligen Region künftig voraussichtlich zu erwartende medizinische Leistungsgeschehen samt Notfallversorgung aussehen könnte. Erste Schritte dazu sind schon mit einer standortscharfen Untersuchung der aktuellen und der (voraussichtlichen) künftigen Angebote erfolgt, die gerade ausgewertet wird. 


2. Erst ellung eines bayernweiten Gutachtens zur Prognose der künftigen Patientenzahlen
Mit einem bayernweiten externen Gutachten zur Prognose der künftigen Patientenzahlen geben wir eine möglichst realistische Einschätzung, wie sich der Behandlungsbedarf künftig (d.h. bis zum Jahr 2035) entwickeln wird. Dieses Gutachten berücksichtigt die regionale Bevölkerungsentwicklung genauso wie die Tatsache, dass perspektivisch immer mehr medizinische Leistungen auch in Arztpraxen erbracht werden. Auf dieser bayernweit einheitlichen Basis können die Krankenhausträger dann vor Ort weitere regionale Analysen vornehmen, Anpassungsstrategien ausarbeiten und letztlich Strukturentscheidungen treffen. 


3. Veröffentlichung von Leitplanken („Matrix“) für künftig vorzuhaltende medizinische Leistungsangebote und Anpassung der Vorhaltung von Rettungsmitteln
Für eine flächendeckende Versorgung in besonders wichtigen medizinischen Bereichen (Geburtshilfe, Kinder- und Jugendmedizin, chirurgische und allgemeinmedizinische Basis-Notfallversorgung sowie Versorgung von lebensbedrohlichen Erkrankungen wie z.B. Herzinfarkt oder Schlaganfall und Versorgung von schwerstverletzten Unfallopfern) erhalten die Krankenhausträger Leitplanken an die Hand, um diese bei der Planung ihres künftig vorzuhaltenden Leistungsangebots berücksichtigen zu können. Dazu gehört auch, dass – in enger Abstimmung mit den Sozialversicherungsträgern – bei Bedarf der Rettungsdienst einschließlich der Luftrettung mit Blick auf die veränderten Krankenhausstrukturen angepasst wird.


4. Finanzierung regionaler Strukturoder Umsetzungsgutachten
Mit der Finanzierung von Gutachten zur regional passenden Ausrichtung ihrer Versorgungsstrukturen haben die Träger die Möglichkeit, sich mithilfe externer Experten die bestmögliche Basis für anstehende Umstrukturierungen in der Region zu schaffen. Dieses spezielle Förderprogramm für kleinere Krankenhäuser im ländlichen Raum (KleinKFöR) wird nun ausgeweitet auf andere Krankenhäuser, die eine maßgebliche Rolle bei der Versorgung des ländlichen Raums übernehmen. 


5. Regionalkonferenzen zur Krankenhausstruktur
Dort, wo es nötig erscheint, gehen wir aktiv auf Träger und kommunale Entscheidungsgremien zu und fordern sie zur Ausarbeitung und Umsetzung erforderlicher Strukturanpassungen im Rahmen von Regionalkonferenzen auf. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, diesen Dialogprozess vor Ort durch einen externen Moderator organisieren und fachkundig begleiten zu lassen.


6. Verstärkte politische Rückendeckung für Entscheidungsträger vor Ort
Um die vor Ort oftmals eingehend diskutierten Entscheidungen zu flankieren und politisch zu unterstützen, wird der Ministerrat auf Vorschlag von sicherstellungsverpflichteten Kommunen oder des Gesundheitsministeriums weitreichende strukturelle Änderungen der regionalen Krankenhauslandschaft bestätigen. Damit unterstützen wir die vor-Ort-Verantwortlichen in ihrer getroffenen Entscheidung politisch. Die grundsätzlichen Verantwortlichkeiten, krankenhausplanerischen Verfahren usw. bleiben davon unberührt. 

7. Möglicher Verzicht auf Rückforderung von Fördermitteln bei Nutzungsänderungen 
Mit der Förderung von kleineren Kliniken im ländlichen Raum unterstreicht der Freistaat einmal mehr, dass er seinen Verpflichtun gen in den Krankenhausinvestitionen vor bildlich nachkommt. Allein in den vergan genen zehn Jahren haben wir gemeinsam mit den kommunalen Finanzpartnern über fünf Milliarden Euro für Investitionen an Krankenhäusern bereitgestellt. Ergänzend zu dieser kraftvollen Unterstützung Bay erns bei der Investitionskostenförderung werden die Möglichkeiten erweitert, bei Strukturänderungen weitgehend von Rück forderungen nicht abgeschriebener Förder mittel abzusehen. Das soll vor allem bei Umstrukturierungen gelten, bei denen die früher geförderte Krankenhausimmobilie im gesundheitlichen bzw. pflegerischen Bereich nachgenutzt wird. Aber auch Nachnutzun gen zu kommunalen Zwecken (beispiels weise Gemeindebibliothek, Jugendmusik schule o.Ä.) könnten in Abstimmung mit den Kommunalen Spitzenverbänden künftig förderrechtlich privilegiert werden.