Bayerische Grenzpolizei

Herrmann: Rechtlich einwandfrei!

Schleierfahndung
Schleierfahndung

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hat die Kritik der Grünen an der Rechtmäßigkeit der Bayerischen Grenzpolizei als unbegründet und konstruiert zurückgewiesen.

„Die unmittelbaren Kontrollen unserer bayerischen Grenzpolizisten an der Grenze zu Österreich sind verfassungs- und europarechtlich einwandfrei“, stellte Herrmann klar. „Das von den Grünen in Auftrag gegebene Gutachten zur angeblichen Rechtswidrigkeit der Bayerischen Grenzpolizei ist nicht nachvollziehbar und absolut haltlos.“ Zudem stelle es die seit Jahrzehnten praktizierte erfolgreiche Zusammenarbeit zwischen Bund und dem Freistaat Bayern in Frage. „Wir nutzen seit jeher eine im Bundespolizeigesetzes vorgesehene Öffnungsklausel und führen die Kontrollen an der Grenze wie schon bisher an einigen bayerischen Flughäfen durch. Dadurch wird die föderale Kompetenzverteilung nicht verletzt.“

Klare rechtliche Grundlage

Die Bayerische Grenzpolizei führt auf Grundlage einer ergänzenden Vereinbarung mit dem Bundesinnenministerium auf Anforderung oder mit Zustimmung der Bundespolizei auf Grundlage des Paragrafen 64 Bundespolizeigesetz seit 18. Juli 2018 eigenständige Grenzkontrollen durch. Ihre Befugnisse richten sich dabei nach dem Bayerischen Polizeiaufgabengesetz. Grundsätzliche grenzpolizeiliche Entscheidungen obliegen aber weiterhin der für Grenzkontrollen zuständigen Bundespolizei. „Wir haben gemeinsam mit dem Bundesinnenministerium die Verantwortlichkeiten und Zuständigkeiten zwischen Bayerischer Grenzpolizei und Bundespolizei klar und eindeutig geregelt“, versicherte Herrmann.

Klare Notwendigkeit

Die Aufgriffe der Bundespolizei und der Bayerischen Polizei zeigten, dass ein engmaschiges Kontrollnetz an der Grenze erforderlich sei. Seit ihrer Gründung am 1. Juli 2018 gelangen der Bayerischen Grenzpolizei bis zum 30. September 2018 unter anderem 1.359 Fahndungstreffer, in 84 Fällen lag gegen eine kontrollierte Person ein Haftbefehl vor. Zusätzlich haben die bayerischen Grenzpolizisten 801 Verkehrsdelikte, 643 Rauschgiftstraftaten, 203 unerlaubte Einreisen, 172 Urkundsdelikte und 140 Verstöße gegen das Waffengesetz angezeigt. Dazu kommen die verstärkten Grenzkontrollen an den Autobahnen A8, A3 und A93, wo die Bundespolizei mit Unterstützung der Bayerischen Bereitschaftspolizei rund um die Uhr kontrolliert. Bei diesen Grenzkontrollen wurden alleine von Januar bis einschließlich September 2018 2.497 unerlaubte Einreisen festgestellt, 231 Schleuser gefasst sowie 1.827 weitere Straftaten wie Rauschgiftbesitz oder Waffendelikte aufgedeckt. Dazu kommen 8.612 Fahndungstreffer.

Klarer Sicherheitsgewinn

„Unsere Bayerische Grenzpolizei sorgt mit der erhöhten Kontrolldichte und der verstärkten Polizeipräsenz für einen deutlichen Sicherheitsgewinn“, hielt Herrmann fest. Davon profitiere die Sicherheitslage in ganz Bayern und Deutschland. So begrüßt der Bayerische Innenminister auch die Verlängerung der Binnengrenzkontrollen in Deutschland um weitere sechs Monate bis zum 11. Mai 2019: „Solange der EU-Außengrenzschutz nicht ausreichend funktioniert, sind unsere Binnengrenzkontrollen absolut notwendig. Neben Schleusern und anderen Schwerkriminellen können sich auch Terroristen die Sicherheitslücken an den EU-Außengrenzen zu Nutze machen.“ Herrmann forderte die EU auf, schnellstmöglich den EU-Außengrenzschutz deutlich zu verbessern.