Artikel vom 19.10.2018
Verbot der Gesichtsverhüllung
„Großer Erfolg bayerischer Rechtspolitik“
Der Bundesrat hat beschlossen, den bayerisch-nordrhein-westfälischen Gesetzentwurf über ein Verbot der Gesichtsverhüllung während der Gerichtsverhandlung in den Bundestag einzubringen.
Bayerns Justizminister Winfried Bausback betonte: „Der heutige Beschluss ist ein großer Erfolg hartnäckiger bayerischer Rechtspolitik. Der Bundesrat hat auf bayerische Initiative hin ein ganz klares Signal für die Wahrheitsfindung vor Gericht und damit für unseren Rechtsstaat und für unsere Gerichte gesetzt!“ Dabei ebne der Gesetzentwurf den Weg für eine eindeutige Regelung für Richter. „Verfahrensbeteiligte, wie zum Beispiel Zeugen, sollen ihr Gesicht vor Gericht nicht verdecken dürfen. Richter sollen Zeugen bei ihrer Aussage ins offene Gesicht schauen können, um sie angemessen würdigen zu können.“
Einbringung in den Bundestag
Der Bayerische Justizminister fordert den Bundestag nun auf, dem Gesetzentwurf des Bundesrates ebenfalls zuzustimmen. „Es besteht ein breiter Konsens, dass eine Regelung zum Gesichtsverhüllungsverbot im Gericht nottut! Es ist daher dringend an der Zeit, dass diese Regelung schleunigst ins Bundesgesetzblatt kommt!“
Hintergrund Bayern
Bayern hat die Diskussion zu diesem Thema bereits vor zwei Jahren angestoßen und seither wesentlich und mit eigenen Gesetzesvorschlägen geprägt. Vor allem hat der Freistaat auch dafür gesorgt, dass eine entsprechende Regelung im Koalitionsvertrag steht und dass sich die Frühjahrsjustizministerkonferenz für eine solche Regelung ausgesprochen hat.