Kommunaler Finanzausgleich 2025

Die bayerischen Kommunen erhalten insgesamt 11,98 Milliarden Euro

Die Bayerische Staatsregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich im heutigen Spitzengespräch auf einen kommunalen Finanzausgleich 2025 in Höhe von 11,98 Milliarden Euro geeinigt. Dies bedeutet einen Anstieg gegenüber dem Vorjahr um 608,6 Millionen Euro für Bayerns Gemeinden, Städte, Landkreise und Bezirke.

„Gemeinsam haben wir auch in diesem Jahr einen fairen Kompromiss erzielt. Die Verhandlungen waren schwierig, aber allzeit von großem gegenseitigem Respekt geprägt, um akzeptable Lösungen zu finden. Die Ausgangslage war aufgrund von riesigen prognostizierten Steuermindereinnahmen sowohl beim Freistaat wie auch den Kommunen und gleichzeitig enormen Kostensteigerungen äußerst schwierig. Die bayerischen Kommunen erhalten im Jahr 2025 insgesamt 11,98 Milliarden Euro aus dem kommunalen Finanzausgleich! Wir zeigen damit, dass der Freistaat Bayern, insbesondere vor dem Hintergrund der schwachen Steuerentwicklung, auch in herausfordernden Zeiten als zuverlässiger Partner fest an der Seite seiner Kommunen steht! Die finanzielle Lage unserer Kommunen ist und bleibt weiterhin ernst – sehr ernst! Sie haben mit stetig wachsenden Ausgaben und steigender Bürokratie zu kämpfen. Der Bund entwickelt immer wieder neue Ideen für hohe Standards, Leistungsausweitungen und neue Rechtsansprüche, ohne hierfür die finanziellen Mittel bereitzustellen. Die dadurch bei den Kommunen verursachten Mehrausgaben können wir als Freistaat leider nicht vollständig ausgleichen! Ein besonderer Schwerpunkt des kommunalen Finanzausgleichs wird im kommenden Jahr die Stärkung der Verwaltungshaushalte. Um die Kommunalfinanzen nachhaltig und strukturell zu verbessern, wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 Prozent auf 13,0 Prozent angehoben. Die Schlüsselzuweisungen, welche den Kommunen als freie Deckungsmittel zur Verfügung stehen, steigen um 408,8 Millionen Euro auf über 4,85 Milliarden Euro. Insbesondere in Zeiten stetig steigender Ausgaben kommt diesen eine besonders hohe Bedeutung zu“, betont Finanz- und Heimatminister Albert Füracker.

Innenminister Joachim Herrmann: „Solide Kommunalfinanzen sind ein Markenzeichen des Freistaats Bayern. Dass das so bleibt, ist mir als Kommunalminister sehr wichtig. Wir brauchen starke, finanziell auf eigenen Beinen stehende Kommunen. Es freut mich daher sehr, dass wir beim kommunalen Finanzausgleich auch für 2025 eine einvernehmliche und tragfähige Lösung vereinbaren konnten. Die Zusammenarbeit zwischen Freistaat und Kommunen funktioniert auch in diesen schwierigen Zeiten. Was aber auch klar ist: Es ist dringend notwendig, dass der Bund endlich seiner Verantwortung nachkommt und einen Beitrag zur Bewältigung der aktuellen Herausforderungen leistet. Dazu gehören vor allem die längst überfällige wirkungsvolle Eindämmung der illegalen Migration und auch eine auskömmliche Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser.“

Josef Zellmeier, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen im Bayerischen Landtag: „In finanziell schwierigen Zeiten haben wir ein akzeptables Ergebnis erzielt. Ich freue mich über die deutlichen Zuwächse für die Kommunen, erkenne aber auch an, dass sie nicht ausreichen, um die gestiegenen Kosten vor allem im Personal- und Sozialbereich aufzufangen. Allerdings hat der Freistaat aufgrund der schlechten Wirtschaftslage ähnliche Herausforderungen und damit finanziell keine weiteren Spielräume mehr. Daher müssen wir als Staat und Kommunen an einem Strang ziehen, um Kosten, Standards und Regelungen abzubauen.“

Die Ergebnisse des Spitzengesprächs zum kommunalen Finanzausgleich 2025 im Einzelnen:

Im Jahr 2025 wird der Kommunalanteil am allgemeinen Steuerverbund von 12,75 Prozent auf 13,0 Prozent angehoben. Dadurch ergibt sich eine dauerhafte strukturelle Verbesserung für die Kommunen.

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, betragen in 2025 über 4,85 Milliarden Euro. Sie stehen den Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur freien Verfügung, ergänzen deren eigene Steuereinnahmen und haben damit eine hohe Bedeutung für eine starke kommunale Selbstverwaltung.

Die Belastung der Bezirke durch Sozialausgaben hat in der Vergangenheit deutlich zugenommen. Um auch deren Finanzsituation nachhaltig zu verbessern, werden die Zuweisungen an die Bezirke im nächsten Jahr um 120 Millionen Euro auf rund 836,5 Millionen Euro erhöht. Damit werden gleichzeitig auch die Gemeinden und Landkreise als Umlagezahler entlastet.

Die allgemeinen Finanzzuweisungen nach Art. 7 BayFAG für Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis steigen im Jahr 2025 auf insgesamt rund 911 Millionen Euro. Dies bedeutet eine Steigerung um 2,9 Prozent beziehungsweise 26 Millionen Euro. Dazu gehört neben den sogenannten Pro-Kopf-Beträgen auch das Aufkommen an Gebühren, Geldbußen und Verwarnungsgeldern, das den Kommunen überlassen wird. Daneben erhalten die Landratsämter zur Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs – wie schon im Vorjahr – erneut insgesamt 71 zusätzliche Stellen.

Der Bedarf bei den kommunalen Investitionen ist ungebrochen hoch. Der Haushaltsansatz für den kommunalen Hochbau, insbesondere für den Bau von Schulen und Kindertageseinrichtungen, wird nächstes Jahr auf dem Spitzenwert des Vorjahres von über 1,07 Milliarden Euro fortgeführt.

Auch der Ansatz für die Finanzierung von Krankenhausinvestitionen (800 Millionen Euro) und die Investitionspauschale (446 Millionen Euro) werden auf dem hohen Vorjahresniveau fortgeführt.

Die Mittel für die Härtefallförderung für den Bau von Abwasserentsorgungs- und Wasserversorgungsanlagen betragen in 2025 unverändert 165 Millionen Euro. Von dieser Förderung profitieren vor allem kleinere Gemeinden im ländlichen Raum.

Für die Straßenausbaupauschalen, die der Staat den Gemeinden nach der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge gewährt, stehen 2025 85 Millionen Euro zur Verfügung.

Zur zielgenauen Unterstützung von finanzschwachen und konsolidierungswilligen Gemeinden stehen im Jahr 2025 erneut 100 Millionen Euro für Bedarfszuweisungen und Stabilisierungshilfen zur Verfügung.

Vor dem Hintergrund der steigenden Ausgabendynamik wird mit den kommunalen Spitzenverbänden der bereits begonnene Prozess der Überprüfung von Aufgaben und Standards weiterverfolgt. Hierzu wird unter Federführung der Staatskanzlei eine staatlich-kommunale Arbeitsgruppe eingerichtet. Die Bayerische Staatsregierung wird auch hier zukünftig im konstruktiven Austausch mit den kommunalen Spitzenverbänden bleiben und dahingehende Bestrebungen intensivieren.