Artikel vom 20.03.2024
Startschuss für bayerische Bezahlkarte
Söder: Bayern handelt schneller und konsequenter als andere Länder
Bayerns Ministerpräsident Markus Söder hat den Startschuss für die bayerische Bezahlkarte gegeben: „Die Bezahlkarte für Asylbewerber kommt!“ Ab 21. März 2024 wird die Bezahlkarte in den vier Pilotregionen Fürstenfeldbruck, Traunstein, Günzburg und Straubing eingeführt. Söder: „Der bayernweite Roll-out folgt dann im zweiten Quartal. Bayern handelt schneller und konsequenter als andere Länder: Wir sagen Ja zu Hilfe in Not, aber Nein zu Geldtransfers ins Ausland und an Schleuser und Schlepper. Sachleistungen sind besser als Geldleistungen. Mit der Bezahlkarte können alle Waren des täglichen Gebrauchs wie Essen, Kleidung, Hygieneartikel und Kommunikation bezahlt werden. Bargeld gibt es nur noch als kleines Taschengeld bis 50 Euro pro Monat. Überweisungen, Online-Shopping und Glücksspiel sind komplett gesperrt. Zudem ist die Karte örtlich auf die jeweiligen Landkreise begrenzt. Nun muss aber auch der Bund eine verlässliche Rechtsgrundlage schaffen. Bislang wird das von den Grünen in der Ampel immer wieder verwässert und blockiert. Migration bleibt die große Herausforderung: Wir sind ein humanes Land, aber die Kommunen sind an der Schwelle zur Überforderung. Es braucht einen grundlegenden Wandel in der Migrationspolitik. Dazu gehört eine klare Integrationsgrenze, die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten und weitere Rückführungsabkommen. Sonst ist die demokratische Stabilität in Deutschland in Gefahr."
In den Pilotkommunen erhalten Asylbewerber künftig kein Bargeld mehr, sondern eine Bezahlkarte. Auf diese bucht die zuständige Leistungsbehörde den nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zustehenden Betrag monatlich als Guthaben auf. Die Karte ist in allen Geschäften und bei allen Dienstleistern einsetzbar, die Mastercard annehmen, allerdings grundsätzlich regional beschränkt auf den gesetzlich zulässigen Aufenthaltsbereich. Überweisungen, Online-Käufe, Glücksspiel und der Einsatz bei Geldübermittlungsdienstleistern sind gesperrt. Es ist somit nicht mehr ohne Weiteres möglich, Geld ins Ausland zu transferieren. Die Abhebung von Bargeld ist auf das gebotene Minimum von 50 Euro pro Person und Monat beschränkt - dies gilt sowohl für Personen in den ANKER-Einrichtungen als auch in der Anschlussunterbringung. Der Freistaat Bayern übernimmt die Kosten für die Einführung und den Betrieb der Bezahlkarte – diese Frage ist in vielen anderen Bundesländern immer noch offen.
Der Präsident des Bayerischen Landkreistags und Fürstenfeldbrucker Landrat Thomas Karmasin hob hervor, dass die Bayerische Staatsregierung erneut als verlässlicher Partner der Kommunen in der Krise agiere. Karmasin betonte die Wichtigkeit der Bezahlkarte als Schritt zur Bewältigung der Migrationskrise. Er beschrieb die Lage in den Kommunen als angespannt, mit überschrittenen Belastungsgrenzen und voll ausgelasteten Anschlussunterkünften. Karmasin äußerte den Wunsch, keine Turn- oder Traglufthallen mehr zu belegen, da es unrealistisch sei, dort Integrationsmöglichkeiten zu schaffen. Weiter lobte er den unermüdlichen Einsatz des Ministerpräsidenten in Berlin und forderte den Bund auf, seine Verantwortung wahrzunehmen. Dazu gehörten Asylverfahren in Drittstaaten, ein funktionierendes Rückkehrsystem für Personen ohne Bleibeperspektive und die konsequente Anwendung des Asylrechts.
Auch Innenstaatsekretär Sandro Kirchner erneuerte seine Kritik in Richtung des Bundes. „Wir brauchen eine grundlegende Wende in der Migrationspolitik. Die Ampel-Parteien könnten dem bayerischen Vorbild folgen und verbindliche bundesweite Regelungen für die Bezahlkarte einführen – eine entsprechende Bundesratsinitiative Bayerns liegt seit letztem Jahr vor. Stattdessen erleben wir eine beispiellose Verzögerungstaktik der Grünen und bekommen nur einen unverbindlichen Minimalkonsens, der weder den Einsatz der Karte noch die Begrenzung von Bargeld bundesrechtlich vorschreibt.“