Artikel vom 27.06.2024
Bayernweiter Rollout abgeschlossen
Bezahlkarte wurde in allen 96 Kommunen erfolgreich eingeführt
Die Bezahlkarte für Asylbewerber im Freistaat gibt es nun in ganz Bayern - und das somit pünktlich und wie geplant noch vor Ende Juni. Zwischen dem Beschluss des bayerischen Kabinetts im November 2023 zur Einführung einer Bezahlkarte im Freistaat und dem flächendeckenden Einsatz sind lediglich rund sieben Monate vergangen. "Wir haben die bayerische Bezahlkarte für Asylbewerber in allen 96 Kommunen im Freistaat eingeführt. Die Bezahlkarte kommt in Bayern jetzt flächendeckend zum Einsatz", teilte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner mit. Der bayernweite Rollout habe reibungslos "und vor allem auch innerhalb unseres ambitionierten Zeitplans geklappt", betonte Kirchner.
Nach dem Start der Bezahlkarte Ende März und einer erfolgreichen Pilotphase in den Landkreisen Fürstenfeldbruck, Günzburg und Traunstein sowie der kreisfreien Stadt Straubing ist das System in den vergangenen Wochen nach und nach im ganzen Freistaat ausgerollt worden. Bisher sind bereits mehr als 35.000 Karten im Einsatz. Diese Zahl wird sich entsprechend der Ausgaberhythmen der einzelnen Behörden aber noch stetig erhöhen. Umso wichtiger ist es, dass das Ausschreibungsverfahren auf Bundesebene nun zügig abgeschlossen wird und die Bezahlkarte bundesweit so schnell wie möglich eingeführt wird. Denn je höher die Verbreitung der Bezahlkarte, desto größer die Wirkung. Ausschlaggebend für den Erfolg der bayerischen Bezahlkarte ist zudem, dass Bayern die Kosten für die Bezahlkarte trägt und damit kein Flickenteppich auf kommunaler Ebene droht.
Der Asylbewerbern gesetzlich zustehende Betrag, der bisher bar ausgezahlt wurde, wird nun über die Bezahlkarte geleistet. Damit kann in allen Geschäften, die Mastercard akzeptieren, eingekauft werden. Bis zu 50 Euro pro Person und Monat können bar abgehoben werden. Mit der Karte soll der Missbrauch von Leistungen und in der Konsequenz auch die Zuwanderung begrenzt werden. Überweisungen ins Ausland, etwa an Schlepperbanden, sind nicht mehr möglich, innerhalb Deutschlands können bestimmte Transaktionen, etwa an Anwälte oder zur Zahlung von Tickets für den Öffentlichen Personennahverkehr, nach Prüfung zugelassen werden.