Artikel vom 17.02.2023
Bayerischer Wohnungsbau
Zahl der geförderten Sozialwohnungen wächst
Mehr bezahlbarer Wohnraum für Bayern! Der Freistaat hat im Jahr 2022 den Bau von insgesamt 3.538 neuen sozial gebundenen Mietwohnungen gefördert. „Das bedeutet ein neues Zuhause für viele Menschen“, zeigte sich Bayerns Bauminister Christian Bernreiter erfreut. „Denn hinter jeder Einheit steckt ein Krankenpfleger, eine Rentnerin oder eine Familie, die in einer dauerhaft bezahlbaren Wohnung leben kann.“ Insgesamt gab es zum 31.12.2022 mehr als 133.000 sozial gebundene Mietwohnungen in Bayern.
Bauminister Bernreiter betont, dass der Freistaat Bayern für die Förderung viel Geld in die Hand nimmt: „In den letzten Jahren hat der Freistaat die Mittel für die Wohnraumförderung auf einem konstant hohen Niveau gehalten. Das macht sich jetzt bezahlt. Im Jahr 2022 konnten wir ein positives Saldo an sozial geförderten Mietwohnungen erreichen. Und wir machen weiter: Heuer investieren wir zum ersten Mal mehr als eine Milliarde Euro für den sozialen Wohnungsbau!“
Der Rückgang des Bestands belegungsgebundener Sozialmietwohnungen konnte in den letzten Jahren bereits deutlich gebremst werden, da der Auslauf von Belegungsbindungen größtenteils durch neue Bindungen im Rahmen der Wohnraumförderung kompensiert werden konnte. Im Jahr 2022 konnten nun 3.538 sozial gebundene Mietwohnungen bewilligt werden und damit mehr, als aus der Bindung gefallen sind (3.453 Wohnungen).
Um diese Entwicklung zu stärken, plant die Staatsregierung außerdem, die bestehenden Bindungslaufzeiten von 25 und 40 Jahren um eine weitere Bindungslaufzeit von 55 Jahren zu ergänzen. Als zusätzlicher Anreiz wird bei längeren Bindungen in Zukunft auch die Förderung angehoben. Die Bindungslaufzeit im Kommunalen Wohnraumförderungsprogramm soll von 20 auf 25 Jahre erhöht werden. „Damit können die Wohnungen noch länger zu bezahlbaren Preisen zur Verfügung stehen und den Wohnungsmarkt entlasten“, so Bernreiter.
Die Verlängerung der Belegungsbindungen ist einer von vielen Bausteinen des von der Staatsregierung gezündeten „Wohnbau-Booster Bayern“. Damit verbessert der Freistaat unter anderem die Konditionen in den bayerischen Wohnraumförderprogrammen, gibt Wohnbaugrundstücke im Erbbaurecht verbilligt ab, stockt das Kapital der BayernHeim auf, stärkt die Innenentwicklung und erweitert die Spielraume für experimentellen, einfachen Wohnungsbau. Ziel ist die Schaffung bezahlbaren Wohnraums, eines der wichtigsten Anliegen der Staatsregierung.