Artikel vom 08.02.2022
Neues aus dem Kabinett
Lockerungen für Sport, Kultur und Gastronomie
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Keine Sperrstunde mehr in der Gastronomie, 3G statt 2G bei Friseuren und mehr Besucher für Sport und Kultur: Das bayerische Kabinett hat die von Ministerpräsident Markus Söder angekündigten sowie noch einige weitere Corona-Lockerungen beschlossen. Die Erleichterungen sollen bereits von diesem Mittwoch an gelten.
- In der Gastronomie im Freistaat entfällt die bisherige Sperrstunde ab 22.00 Uhr. In Wirtshäusern können Gäste damit wieder länger sitzen.
- Bei Sportveranstaltungen aller Art ist nun generell wieder eine Zuschauer-Auslastung von bis zu 50 Prozent erlaubt - in Stadien und bei großen Sportveranstaltungen lag die Grenze zuletzt bei 25 Prozent. Künftig gilt eine maximale Obergrenze von 15.000 Zuschauern, bisher waren es 10.000. Auch Stehplätze sind wieder erlaubt.
- Bei Kulturveranstaltungen ist künftig wieder eine Auslastung von bis zu 75 Prozent möglich, zuletzt waren es 50 Prozent. Bei Sport- und Kultur-Events bleibt es bei der 2G-plus-Regel und FFP2-Maskenpflicht. In beiden Bereichen fällt die bisherige Unterscheidung zwischen regionalen und überregionalen Veranstaltungen weg. Ein Mindestabstand von 1,50 Metern wird überall empfohlen, sie sind aber nicht zwingend.
- Bei Messen wird analog zu diesen Zuschauer-Erweiterungen die tägliche Besucherobergrenze von 12.500 auf nunmehr 25.000 Personen erhöht. Auch große Seilbahnen dürfen nun zu 75 Prozent belegt werden.
- Körpernahe Dienstleistungen wie Friseure oder Nagelstudios sind ab Mittwoch auch wieder für Kunden mit einem negativen Corona-Test möglich, also nicht nur für Geimpfte und Genesene. Es gilt künftig somit die 3G-Regel und nicht wie bisher die striktere 2G-Regel.
- Besucher von Bädern, Thermen und Saunen brauchen neben einem Impf- oder Genesenennachweis künftig keinen zusätzlichen Test mehr. Es gilt also künftig die 2G-Regel und nicht mehr 2G plus.
Den gesamten Bericht aus der Kabinettssitzung finden Sie hier: www.bayern.de/bericht-aus-der-kabinettssitzung-vom-8-februar-2022/