Artikel vom 05.02.2019
Neues aus dem Kabinett
Bayerisches Familiengeld jetzt endlich für alle!
Einigung zwischen dem Freistaat Bayern und dem Bund: Vom Bayerischen Familiengeld sollen künftig ausnahmslos alle Familien im Freistaat profitieren, da die Unterstützung nicht mehr auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende (Hartz IV) angerechnet wird. Die Bayerische Staatsregierung hat dazu eine Korrektur des bayerischen Familiengeldgesetzes auf den Weg gebracht.
Damit kommt das Bayerische Familiengeld auch bei allen einkommensschwächeren Familien an. Bayern wird dazu im Familiengeldgesetz ergänzend klarstellen, dass Familiengeld gezahlt wird, damit Eltern für eine förderliche frühkindliche Betreuung sorgen können. Damit erfüllt das Familiengeld künftig auch nach Auffassung des Bundes die schon heute im Bundesrecht vorgesehenen Voraussetzungen für eine Anrechnungsfreiheit.
Nachzahlungen für betroffene Familien
Mit der Einigung wird jetzt Rechtssicherheit geschaffen und die Ungleichbehandlung der Familien beendet. Die Änderung des Familiengeldgesetzes tritt rückwirkend in Kraft, sobald die Gesetzesänderung im Bayerischen Landtag beschlossen ist. Der Bund hat zugesagt, dass die Jobcenter dann Nachzahlungen an die betroffenen Familien veranlassen werden. Damit erhalten Familien, denen das Familiengeld bislang von der Grundsicherung abgezogen worden war, Nachzahlungen vom Bund.