Koalitionsausschuss in Berlin

CSU arbeitet in der Koalition Näher am Menschen

Die Koalition hat sich auf eine Reform des Wahlrechts sowie weitere Maßnahmen zur Stützung der Konjunktur geeinigt. Dazu unser Parteivorsitzender und Bayerischer Ministerpräsident Dr. Markus Söder: „Wir verlängern die Maßnahmen, die es braucht, um die wirtschaftliche Herausforderung durch Corona zu bewältigen: Das Kurzarbeitergeld wird verlängert. Betriebe werden bei den Sozialversicherungsbeiträgen weiter entlastet. Für die Digitalisierung an Schulen gibt es mehr Geld, etwa für Laptops. Beim Wahlrecht gibt es einen fairen Kompromiss, der dafür sorgt, dass der Bundestag nicht ins Uferlose wächst.“

Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bezugsdauer wird für Betriebe, die bis zum 31.12.2020 Kurzarbeit eingeführt haben, auf bis zu 24 Monate verlängert, längstens bis zum 31.12.2021. Gleiches gilt für die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergeldes Damit sichern wir Arbeitsplätze und geben Arbeitnehmern und ihren Familien eine wichtige Perspektive. Zugleich gewährleisten wir den Erhalt von Fachkompetenzen in den Betrieben und schaffen weiter Luft für eine rasche konjunkturelle Erholung. Wesentlich dazu beitragen wird auch die zusätzlich vereinbarte Entlastung der Betriebe bei den Sozialversicherungsbeiträgen. So werden Betrieben mit Kurzarbeit bis mindestens Mitte 2021 vollständig entlastet. Zudem wurde beschlossen, die Laufzeit des Überbrückungshilfen-Programms für kleine und mittelständische Betriebe bis zum 31.12.2020 zu verlängern. Weitere Beschlüsse zum Bürokratieabbau, einer digitalen Bildungsoffensive (500 Millionen Euro) und zur Umrüstung von Klimaanlagen finden Sie im Beschlusstext.

Bürgernahe Wahlrechtsreform

Geeinigt hat sich die Koalition auch in der Frage der Reform des Wahlrechts. Bereits zur kommenden Bundestagswahl 2021 gilt folgende Übergangsregelung: Die Zahl der Wahlkreise wird mit 299 beibehalten. Bis zu drei Überhangmandate bleiben unausgeglichen. Darüber hinaus erfolgt ein Vollausgleich.

Eine komplette Neuregelung des Wahlrechts wird zur Bundestagswahl 2025 erfolgen. Die Reduzierung auf 280 Wahlkreise wird dabei noch in dieser Wahlperiode gesetzlich festgeschrieben. Parallel dazu wird eine fraktionsübergreifende, wissenschaftlich begleitete Kommission eingesetzt, die sich mit weiteren wahlrechtlichen Fragen beschäftigt. Sie wird 2023 ihre Ergebnisse vorlegen.

Mit der Neuregelung hat sich die CSU durchgesetzt. Sie hatte von Anfang an auf den Erhalt der engen Beziehung zwischen Abgeordneten und Wahlkreisen gepocht. Die Geduld der letzten Monate hat sich nun ausgezahlt: Die Direktwahl bleibt unverrückbarer Eckpfeiler unseres Wahlrechts. Der SPD-Vorschlag, bei dem Abgeordnete trotz Direktwahl ihr Mandat verlieren hätten können, hat ebenso eine Absage erfahren wie der gemeinsame Vorschlag von Grünen, FDP und Linken, der bundesweit 49 Wahlkreise ersatzlos gestrichen hätte. Die nun gefundene Lösung dagegen garantiert weiterhin ein unmittelbares Verhältnis von Abgeordneten und ihren Wahlkreisen. Gleichzeitig begrenzt sie in einer ersten Stufe bereits zur nächsten Bundestagswahl die Vergrößerung des Parlaments.

Generalsekretär Markus Blume lobt die Ergebnisse des Koalitionsausschusses: „Die Wahlrechtsreform garantiert, dass wir unserem Motto Näher am Menschen auch künftig treu bleiben können. Zugleich bekommen unsere Verbände Planungssicherheit. Verbunden mit den arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen sind das wichtige Leitentscheidungen für das kommende Jahr.“