Artikel vom 09.04.2019
Neues aus dem Kabinett
Stellungnahme zum Volksbegehren
Die Staatsregierung hat sich mit dem Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ befasst. Sie legt zum Volksbegehren Artenschutz ein Konzept vor, das einen gesamtgesellschaftlichen Impuls aufgreift. Ziel ist, in einem breit angelegten Generationen- und Gesellschaftsvertrag, Ökologie und Landwirtschaft miteinander zu versöhnen.
Der Erfolg des Volksbegehrens belegt eindrucksvoll den Wunsch vieler Bürgerinnen und Bürger nach einem verstärkten Arten- und Naturschutz. Dieser Wunsch darf jedoch nicht einseitig zu Lasten der bayerischen Bauern gehen. Ziel ist es daher, die Natur und die Landwirte gleichermaßen zu schützen.
Die Staatsregierung will diese Herausforderung gemeinsam mit allen relevanten Akteuren in Staat, Kommunen und Gesellschaft angehen. Sie empfiehlt deshalb dem Landtag, das Volksbegehren anzunehmen, mit wichtigen Verbesserungen umzusetzen und mit einem umfassenden Katalog finanzieller, personeller und struktureller Maßnahmen einen besseren Artenschutz mit den Belangen der Landwirtschaft zu vereinen. Für die Position der Staatsregierung gilt der Dreischritt Annehmen - Verbessern - Versöhnen. Leitlinien sind.
1. Annehmen
Das von so vielen Bürgerinnen und Bürgern unterzeichnete Volksbegehren „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen!“ wird ohne Abstriche angenommen. Deshalb kann ein Volksentscheid entfallen - einschließlich der hohen Kosten, die damit verbunden wären.
2. Verbessern
Der Entwurf wird verbessert, indem dem Landtag in den vier Punkten Walzverbot für Grünlandflächen, Mahdzeitpunkt für Grünlandflächen, Schaffung eines Biotopverbunds im Offenland und Einordnung von Streuobstwiesen als gesetzlich geschütztes Biotop Klarstellungen und Ergänzungen empfohlen werden. So werden vor allem unbeabsichtigte Härten für die betroffenen Landwirte vermieden sowie ein praktikabler Vollzug gewährleistet.
Die Ergänzungen und Optimierungen dienen auch dazu, dass bestehende Förderungen erhalten bleiben können. Die besonderen Leistungen der Landwirtschaft für den Natur- und Artenschutz sollen weiterhin so weit wie möglich honoriert werden. Darüber hinaus sollen bewährte Förderprogramme finanziell aufgestockt und ausgeweitet werden. Zusätzliche Förderangebote werden geschaffen. Ziel ist eine starke Landwirtschaft für noch mehr Ökologie.
3. Versöhnen
Die Staatsregierung möchte ein großes Gesamtpaket für mehr Ökologie und eine starke Landwirtschaft verwirklichen. Sie regt daher gegenüber dem Landtag an, gleichzeitig gesetzlich umfangreiche zusätzliche Maßnahmen für die Landwirtschaft sowie für den Arten- und Naturschutz zu beschließen, wozu auch eine Ausweitung und Stärkung der Förderprogramme gehört. Ziel ist ein Versöhnungsgesetz, das von einem gesamtgesellschaftlichen Konsens getragen wird.