Ortsverband Waldbüttelbrunn

CSU Gemeinderatsfraktion

Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 13. Mai 2024

Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:

Wandbild am Rathaus
Flächennutzungsplan
Bebauungsplan West-Südwest Teil 3
Bauangelegenheiten
Wassermanagement
Ehrung verdienter Bürger

 

Beim Abriss des vorherigen Rathauses wurde beschlossen, das dort auf den Putz angebrachte Wandbild des Künstlers Curd Lessig nicht in Vergessenheit geraten zu lassen. Der einheimische Künstler Raimund Wirth hatte angeboten, das Wandbild, das wichtige Ereignisse aus der Ortshistorie darstellt, zu erweitern und an der Fassade des Saalgebäudes anzubringen. Zunächst wurde wegen der höheren Besucherfrequenz dafür die westliche, zum Rathausplatz und der Treppenanlage ausgerichtete Fassade ins Auge gefasst. Allerdings haben sich nun einige Aspekte ergeben, die gegen diese Seite des Gebäudes sprechen. So ist die Westseite die "Wetterseite", so dass sowohl Regen als auch Sonne das Wandbild beeinträchtigen könnten. Außerdem würde das Bild möglicherweise durch die davor befindlichen Fahnenmasten verdeckt. Raimund Wirth hat deshalb vorgeschlagen, das Bild stattdessen an die ruhigere und wettergeschütztere östliche Fassade anzubringen. Diesem Vorschlag stimmte der Gemeinderat einstimmig zu. Allerdings kann das Gemälde noch nicht sofort angebracht werden. Die Gemeinde ist mit der Ausführung des Außenputzes nicht zufrieden. Es ist deswegen noch ein Rechtsstreit anhängig, dessen Ausgang noch abgewartet werden muss.

Der derzeitige Flächennutzungsplan ist aus dem Jahr 1982 und wurde seitdem 13 Mal geändert. Um eine aktuelle Auskunft zum Flächennutzungsplan zu erhalten, muss man demnach den ursprünglichen Plan und alle Änderungen betrachten. Der Flächennutzungsplan wurde nun digitalisiert und alle in der Vergangenheit bereits beschlossenen Änderungen wurden eingearbeitet. Der Gemeinderat beschloss, diesen Plan neu bekannt zu machen. Dies ist nötig um ihn zukünftig verbindlich nutzen zu können. Der Gemeinderat hat sich außerdem eine Überarbeitung des Plans auf Basis der nun digitalen Grundlage für die Zukunft vorgenommen.

Auch die bestehenden Bebauungspläne sollen digitalisiert werden. Begonnen wurde mit dem Bebauungsplan "West-Südwest Teil 3", weil hier ein aktuelles Bauvorhaben einer Befreiung bedurft hätte. Der Gemeinderat hatte sich dann entschieden, statt einer Befreiung (mit Präzedenzwirkung für weitere Bauvorhaben) lieber die Regelung an sich zu diskutieren und gegebenenfalls für den gesamten Geltungsbereich eine neue Regelung zu finden. Konkret ging es um die Anzahl der in einem Gebäude zulässigen Wohnungen. Die maximale Größe der Gebäude an sich ergibt sich aus den Regelungen zu den Abstandsflächen, Baugrenzen, Höhen und der Grundflächen- sowie Geschossflächenzahl und den benötigten Stellplätzen. Das heißt, dass mehr Wohnungen in einem Gebäude prinzipiell dann möglich sind, wenn die einzelnen Wohnungen kleiner werden. Nach einer lebhaften Diskussion zum Für und Wider entschied sich der Gemeinderat für eine moderate Erhöhung der zulässigen Wohnungen von drei auf vier pro Haus. Neu ist außerdem eine Zisternenpflicht bei Neubauten. Der Vorentwurf wird nun öffentlich ausgelegt, so dass alle Bürgerinnen und Bürger eventuelle Einwände geltend machen können.

Der Gemeinderat wurde über den Neubau einer Lagerhalle in der Friedrich-König-Straße informiert, der im Rahmen des Genehmigungsfreistellungsverfahrens behandelt werden kann, so dass es keines Beschlusses bedarf.

Außergewöhnlich war der Bauantrag für ein größeres Garagengebäude mit Stellplätzen für fünf Fahrzeuge. Das Gebäude, das ausschließlich für familieneigene Fahrzeug der auf dem Nachbargrundstück lebenden Antragsteller dienen soll, ist nach Auskunft des Landratsamtes im Allgemeinen Wohngebiet zulässig, so dass das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde. Allerdings wurde ein Antrag auf Befreiung von der Dachneigung abgelehnt. Da die Größe der Garage sich nicht wesentlich von einem Wohnhaus unterscheidet, sollte sich das Gebäude auch der übrigen Bebauung anpassen.

Im Gewerbegebiet wurde ein Grundstück in einem höheren Maß versiegelt als genehmigt. Nun liegt ein Antrag auf Nutzungsänderung und Rückbau der Versiegelung vor. Der Rückbau der Versiegelung wird begrüßt. Allerdings lag dem Antrag kein Nutzungskonzept für die neue Nutzung vor, so dass das gemeindliche Einvernehmen zunächst versagt wurde.

Anlässlich eines Bauvorhabens geriet das Thema der Flachdachgaragen im Ortsteil Mädelhofen im Bebauungsplan "Am Geißbergweg" in den Blickpunkt. Grundsätzlich war ursprünglich eine Dachneigung der Garagendächer von mindestens 38 Grad vorgeschrieben. Allerdings sind hiervon im Anschluss Befreiungen erteilt worden.
Im Rahmen der Gleichbehandlung wurde im aktuellen Fall für die Errichtung eines Carports und eines Garagendachs eine Befreiung erteilt.
Auch eine Garage auf einem anderen Grundstück des gleichen Baugebietes, die mit passender Dachneigung eigentlich verfahrensfrei errichtet werden könnte, wurde entsprechend nachträglich befreit.

Die Grünen-Fraktion hat beantragt, das Klimaschutzkonzept um ein Wassermanagement zu erweitern. Allerdings gab die Bauverwaltung zu bedenken, dass dies zusätzlicher Kapazitäten bedürfte. Schließlich einigte man sich darauf, zunächst das Büro anzufragen, das gerade eine Untersuchung zum Sturzflutmanagement erstellt. Möglicherweise könnten aus diesen Erkenntnissen auch Maßnahmen zum Rückhalt von Wasser in der Flur abgeleitet werden.

Gemeinderat Winfried Körner hatte eine Überarbeitung der Satzung über Ehrungen verdienter Bürgerinnen und Bürger vorgeschlagen. Nach kurzer Diskussion einigte man sich, den Ehrenring zukünftig nicht mehr zu verleihen. Die Idee, in Ergänzung zur silbernen Gemeindeplakette noch eine goldene Plakette für besondere Verdienste einzuführen, fand keine Zustimmung.

Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin