Artikel vom 03.09.2024
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 02. September 2024
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Bauanträge
- Beteiligungsbericht VWG
- Friedhof: Belegung der Urnengemeinschaftsanlage
Aufgrund der Ferienzeit war die Liste der entschuldigten Personen länger als gewöhnlich. Der Gemeinderat war mit 11 stimmberechtigten Mitgliedern jedoch beschlussfähig. Die Sitzung fand im Bürgerhaus Roßbrunn statt und wurde vom 2. Bürgermeister Sebastian Hansen geleitet.
Zu Beginn der Sitzung beschäftigte sich der Gemeinderat mit den Bauangelegenheiten.
Hier wurde zunächst über einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage am Weidengraben beraten. Das Bauvorhaben entspricht den Festsetzungen des Bebauungsplans bis auf eine Ausnahme. An der östlichen Grundstücksgrenze soll auf einer Breite von etwa 2 Metern eine Abgrabung von mehr als den im Bebauungsplan erlaubten 80 Zentimetern vorgenommen werden, um eine optimale Höheneinstellung des Hauses am Hang zu erreichen. Dies soll über eine terrassierte Abgrabung von insgesamt 1,50 Metern geschehen. Der Gemeinderat erteilte für diese Lösung eine Befreiung vom Bebauungsplan. Nachdem ähnliche Befreiungen bereits in der Vergangenheit erteilt worden sind, stimmte das Gremium einstimmig zu und erteilte sein Einvernehmen zum Bauvorhaben.
In einem zweiten Bauantrag für den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung in der Spessartstraße wurden gleich mehrere Befreiungen beantragt. Das Bauvorhaben war bereits in einer früheren Sitzung des Gemeinderates behandelt worden, erhielt jedoch aufgrund der damaligen Abweichungen vom Bebauungsplan und der Stellplatzsatzung keine Zustimmung. Nach einer Umplanung stimmte der Gemeinderat nun zwar einer Überschreitung der Höheneinstellung um 60 Zentimeter zu. Jedoch hätte eine Befreiung bezüglich massiver Abgrabungen von 1,50 bis 1,70 cm für einen Lichthof der Einliegerwohnung zu einem Präzedenzfall geführt, den der Gemeinderat nicht schaffen wollte. Mit Ausnahme dieses Punktes erteilte der Gemeinderat sein Einvernehmen.
Im nächsten Tagesordnungspunkt nahm der Gemeinderat den jährlich vorgeschriebenen Beteiligungsbericht zur Versorgungsbetrieb Waldbüttelbrunn GmbH (VWG) zur Kenntnis. Die Gemeinde hält 51 % der Anteile an dem örtlichen Energieversorgungsunternehmen für Strom und Gas. Aufgrund der zahlreichen Regulierungen der vergangenen Jahre und die Energiepreiskrise ist es gerade für kleine Energieversorger schwierig geworden, sich gegen die großen Konzerne zu behaupten. Trotzdem konnte für das Jahr 2022 eine Gewinnausschüttung an die Gemeinde in Höhe von 42.929,25 € erfolgen.
Die CSU-Fraktion hat eine Änderung der Belegung der Urnengemeinschaftsanlage im Waldfriedhof angeregt. Die Urnengemeinschaftsanlage wurde am Rand des ehemaligen Hochbehälters angelegt. Hierfür wurde eine Reihe Quadersteine am Fuß des Hügels angelegt. Der Hang hinter den Quadersteinen ist bepflanzt und wird gärtnerisch gepflegt, so dass sich Angehörige nicht um die Grabpflege kümmern müssen. An den Quadersteinen können die Namen der Bestatteten mit einer Tafel angebracht werden. Bisher war vorgesehen, vor jedem Quaderstein eine einzelne Urne zu bestatten. Dies schließt jedoch Ehepaare und Familien von der Nutzung dieser Bestattungsart aus. Die CSU-Fraktion hat nun vorgeschlagen zu prüfen, wie viele Urnen über- oder nebeneinander vor einem Quaderstein Platz hätten. Dann soll ein neuer Belegungsplan erstellt werden und es soll möglich sein, einen Quaderstein mit mehreren Urnenplätzen zu belegen. Der Vorschlag wurde einstimmig befürwortet.
Gez .Kathrin Hackel, Gemeinderätin