Artikel vom 25.11.2024
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 25. November 2024
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
- Mobilitätskonzept
- Bauangelegenheiten
- Toilettenumbau Sumpfler 1 im Rahmen der energetischen Sanierung
- Bebauungspläne Helmstadt und Uettingen
- Änderung der Friedhofssatzung
Zu Beginn einer recht langen Sitzung präsentierte das beauftragte Verkehrsplanungsbüro das in Auftrag gegebene Mobilitätskonzept. Die Fachplaner hatten Verkehrsmessungen durchgeführt und die aktuelle Verkehrssituation für alle Verkehrsteilnehmer, also für diejenigen die zu Fuß, mit dem Rad, mit dem Auto oder mit dem ÖPNV unterwegs sind, betrachtet. Selbstverständlich wurde auch die Barrierefreiheit untersucht. In mehreren Expertenforen und in Bürgerworkshops wurden problematische Stellen identifiziert und diskutiert und Maßnahmenvorschläge erarbeitet. Durch den Einsatz einer speziellen Software konnten auch die Auswirkungen einzelner Maßnahmen auf den Gesamtverkehr im Ort berechnet werden.
Das Mobilitätskonzept ist als "strategisch-konzeptionelles" Papier zu verstehen und betrachtet die Verkehrsentwicklung bis ca. 2035.
Das Verkehrskonzept bietet verschiedene Maßnahmen mit einer Priorisierung an. Einige Maßnahmen lassen sich kurzfristig umsetzen, andere sollten bei künftigen Planungen berücksichtigt werden. Jedoch wird der Gemeinderat über die Umsetzung der Maßnahmen jeweils gesondert entscheiden.
Der Tagesordnungspunkt diente zunächst der Information. In der nächsten Sitzung soll über das Mobilitätskonzept als Strategie entschieden werden.
Nach diesem recht umfangreichen Tagesordnungspunkt widmete sich der Gemeinderat einigen Bauangelegenheiten.
Ein Bauherr hatte eine Befreiung beantragt, jedoch die Entscheidung des Gemeinderats nicht abgewartet und den gewünschten Grillpavillon schon vorher errichtet. Daraufhin hatte der Gemeinderat die Befreiung nicht erteilt. Nun hat sich der Bauherr für sein vorschnelles Vorgehen entschuldigt und gebeten, den Antrag noch einmal zu prüfen. Der Gemeinderat stimmt nun zu.
Bei einem Antrag auf Errichtung einer großen Garage (sogenannte Mittelgarage), die die Ausmaße eines Wohnhauses hat, wollte der Gemeinderat aufgrund der Wirkung im Wohngebiet keine Ausnahme von der vorgeschriebenen Dachneigung machen. Allerdings musste er jetzt zur Kenntnis nehmen, dass das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt hat.
Auch im Fall einer Betriebsleiterwohnung im Gewerbegebiet hat das Landratsamt das Einvernehmen der Gemeinde ersetzt. Die Gemeinde hatte das Grundstück dem anliegenden Betrieb in der Annahme verkauft, dieser wolle seinen eigenen Betrieb erweitern. Allerdings will dieser nun eine Lagerhalle und eine Wohnung errichten. Das Verhältnis zwischen Wohnung und Lagerhalle lässt vermuten, dass hier hauptsächlich günstig eine Wohnung entstehen soll.
Der Gemeinderat sieht Wohnungen im Gewerbegebiet grundsätzlich kritisch und handhabt die Zulässigkeit eher restriktiv (maximal eine Wohnung pro Betrieb).
Die an den ursprünglichen Betrieb angegliederte Lagerhalle sollte deshalb keine weitere Wohnung erhalten. Das Landratsamt folgte der Argumentation des Bauherren, dass durch die geplante Vermietung des Neubaus ein zweiter Betrieb mit einer weiteren zulässigen Wohnung entstehen und genehmigte die Wohnung.
Wohnungen im Gewerbegebiet sind deshalb problematisch, weil hier der Lärm eines Gewerbe-gebietes (z.B. nächtlicher Lieferverkehr) mit den Schutzbedürfnissen der dort wohnenden Personen in Einklang gebracht werden muss, was die Entwicklungsmöglichkeiten des Gewerbegebietes einschränken kann.
Hätte der Gemeinderat die Pläne des Bauherren gekannt, wäre es vermutlich nicht zum Verkauf des Grundstücks gekommen.
Bei der geplanten Sanierung der Turnhalle Sumpfler 1 (ehemals TSG) soll im Erdgeschoss eine größere Toilettenanlage entstehen, die dann allen Nutzern (Turnhalle, Dartclub, Gaststätte) zur Verfügung stehen soll. Damit hätten auch die Gäste der Waldgaststätte einen Zugang zu den Toiletten auf der gleichen Ebene und die jetzigen Toiletten im Keller müssten im Gegenzug nicht saniert werden. Der Gemeinderat billigte eine Planungsvariante, die knapp 200.000 € kosten wird. Ob die Toilettenanlage gefördert wird, steht noch nicht fest.
Im Rahmen der Nachbarbeteiligungen erhielt der Gemeinderat Kenntnis von einer Bebauungsplanänderung im Gewerbegebiet Helmstadt und einer Erweiterung eines Bebauungsplans für ein Wohngebiet in Uettingen. Der Gemeinderat beschloss in beiden Fällen, dass durch die Planungen keine Belange der Gemeinde betroffen sind und keine Bedenken gegen die Planungen bestehen.
Auf Anregung der Grünen-Fraktion wurde die Friedhofssatzung dahingehend erweitert, dass ein größerer Personenkreis einen Bestattungsanspruch auf den gemeindlichen Friedhöfen erhält. Die Erweiterung des Bestattungsanspruch wurde nun gegen 2 Stimmen aus der Grünen-Fraktion beschlossen. Dieser ging der Beschluss nicht weit genug.
Schließlich wurde unter TOP Verschiedenes bekanntgegeben, dass die Briefwahlbezirke bei der Bundestagswahl im neuen Mehrgenerationenhaus ausgezählt werden können. Dies bringt aufgrund der Nähe zum Rathaus Vorteile.
Eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand zum Antrag der CSU zur Änderungen bei der Urnen-gemeinschaftsanlage (Ermöglichen von mehreren Bestattungen an einem Quaderstein, z.B. für Ehepaare) ergab, dass die Erweiterungsmöglichkeiten bereits geplant sind und nun gerade die Gebührenkalkulation erfolgt. Wir bleiben dran.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin