Artikel vom 21.10.2024
CSU Gemeinderatsfraktion
Bericht aus der Gemeinderatssitzung vom 07. und 14. Oktober 2024
Hier finden Sie neue Informationen zu den Themen:
-Gestaltungssatzung (Sitzung am 07.10.24)
-Nahwärmeversorgung
-Bauangelegenheiten
-Städtebauförderung
Bereits am 07.10. hat sich der Gemeinderat zu einer Sondersitzung getroffen. Einziger Punkt war die Überarbeitung der Gestaltungssatzung. In der Gestaltungssatzung werden für den Ortskern bauliche Gestaltungselemente vorgeschrieben, die den typischen örtlichen Charakter prägen und deshalb erhalten werden sollen. Für Maßnahmen an Häusern im Innenort, die Verbesserungen im Sinne der in der Gestaltungssatzung geregelten Gestaltungsvorschriften enthalten, kann eine Förderung gewährt werden. Der Gemeinderat möchte die kommunale Förderung, die durch staatliche Gelder aufgestockt wird, deutlich erhöhen. Durch diese finanziellen Anreize sollen gestalterische Änderungen oder Sanierungen am Gebäudeäußeren oder Hoftoren im Ortskern spürbar attraktiver werden.
Nach einem Vortrag der beauftragten Städteplaner des Büros Schlicht/Lamprecht/Kern machte sich der Gemeinderat unter der Führung der Experten zu einem Rundgang auf, in dem ortsbildtypische Gestaltungselemente anhand der vorhandenen Bebauung erläutert wurden. Solche typischen Elemente sind z.B. die steilen Satteldächer, relativ kleine Gauben, "stehende" Fenster (also Fenster, die höher als breit sind), farbige Fassaden.
Das Städteplanungsbüro wird nun eine Satzung ausarbeiten und diese dann mit dem Gemeinderat diskutieren.
Die Sitzung am 14.10. begann mit einem Vortrag zur Wärmeversorgung. Die Gemeinde hatte das Institut für Energietechnik an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden mit einer Potentialanalyse beauftragt, in welcher eine Nahwärmeversorgung durch ein Blockheizkraftwerk am Sumpfler betrachtet werden sollte.
Quintessenz des Vortrages war, dass eine Nahwärmeversorgung dann wirtschaftlich gestaltet werden kann, wenn das Verhältnis zwischen der angenommenen Wärmemenge und der Länge der dafür erforderlichen Leitung passt. Im momentanen Planungsstand wäre die Leitung, die grob zwischen der Waldgaststätte und der Mittelschule verlaufen soll und Anschlussmöglichkeiten in dem dazwischen liegenden Bereich in der Karl-Lott-Straße, Sportplatzstraße, Schulstraße, Frühlingsstraße und Lange Äcker vorsieht, tendenziell zu lang für die abgenommene Wärmemenge (nach den aktuellen Kenntnissen über anschlusswillige Haushalte). Dadurch wären zum einen die Wärmeverluste im Betrieb der Anlage relativ hoch. Zum anderen würden sich grundsätzlich die Anfangsinvestitionen nur dann rechnen, wenn die aktuell hohe Förderung in diesem Bereich weiterhin besteht.
Um diese Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen mehrere Verfahrensschritte durchlaufen werden. Einer dieser Schritte ist eine Machbarkeitsstudie. Von der bereits vorliegenden Potentialanalyse hin zur Machbarkeitsstudie ist nicht mehr viel zu tun. Insbesondere müsste noch einmal die Bereitschaft der anliegenden Haushalte zum Anschluss an ein Nahwärmenetz genauer erhoben werden.
Der Vortrag endete im öffentlichen Teil der Sitzung ohne Beschluss. Auftragsvergaben finden regelmäßig in nichtöffentlicher Sitzung statt.
Im Anschluss widmete sich der Gemeinderat einigen Bauangelegenheiten.
Ein Antrag zur Änderung eines Bebauungsplans in Roßbrunn wurde abgelehnt. Er diente offensichtlich nur dem Interesse eines Bauwerbers, eine von ihm gewünschte Bauweise zu erlangen, die im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens mit Verweis auf den geltenden Bebauungsplan abgelehnt worden war.
Besonders ärgerlich ist es, wenn die erforderlichen Genehmigungen erst nach dem Bau beantragt werden. Die Bereitschaft, einer nachträglichen Legitimation zuzustimmen, ist geringer als bei Bauherren, die sich im Vorhinein um eine Genehmigung bemühen und hier z.B. Befreiungen benötigen und dies entsprechend begründen.
In diesem Fall traf dies auf einen Grillpavillon zu, der bereits außerhalb der Baugrenze errichtet worden ist und von Gemeinderat jetzt nicht mehr einfach "durchgewunken" wurde.
Auch im Fall einer bereits mit Trapezblech errichteten grenzständigen Doppelgarage stimmte der Gemeinderat einer Befreiung von der Materialität (Blechgaragen sind dort unzulässig) nicht zu, zumal damit ein Präzedenzfall geschaffen würde.
Dagegen setzte sich die nachträgliche Legitimation von Flachdachgaragen in den Ortsteilen fort. Diese waren laut Bebauungsplan nicht erlaubt, aber dennoch als solche errichtet worden. Nachdem der Gemeinderat hier an der Durchsetzung nicht mehr festgehalten hat, werden im Rahmen der Gleichbehandlung nach und nach auf Antrag für alle Flachdachgaragen entsprechende Befreiungen von der Dachneigung erteilt.
Für den Anbau eines Zimmers an ein bestehendes Einfamilienhaus wurde das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der erforderlichen Befreiung für das geplante Flachdach wurde mit Verweis auf einen Präzedenzfall in der Nachbarschaft zugestimmt.
Wie in jedem Jahr muss der Jahresantrag für Maßnahmen der Städtebauförderung eingereicht werden. Für 2025 werden hauptsächlich Förderungen für Planungen beantragt (z.B. für die neue Gestaltungssatzung). In den Folgejahren soll die Umgestaltung der August-Bebel-Straße gefördert werden.
Gez. Kathrin Hackel, Gemeinderätin